Willkommen beim Resistore Vertrieb!
Dem Versand für Aufkleber, Plakate und anderes Zeug.
Unser Kreuz braucht keinen Stimmzettel
Der Aufkleber für Nicht-Wähler. Jetzt die Produktseite anschauen.
Deutscher, heraus auf die Straße!
Wir unterstützen Demonstrationen wie den Antikriegstag.
Wir helfen politischen Gefangenen!
Wir helfen direkt und zeigen der Öffentlichkeit dieses Unrecht!
Wir produzieren in Deutschland!
Und unterstützen den Mittelstand, trotz höherer Produktionskosten!

Häufig gestellte Fragen

  1. Wie lange muss ich auf meine Bestellung warten?
  2. Liefert ihr auch ins Ausland?
  3. Was kosten die Aufkleber bzw. Plakate?
  4. Könnt ihr die schwarzen Fahnen auch mit Ortsnamen bedrucken?
  5. Darf man Aufkleber auf Laternen kleben?

#1 Wie lange muss ich auf meine Bestellung warten?
Normalerweise sollte deine Bestellung innerhalb von 7 Tagen bei dir sein. In extremen Fällen kann es aber bis zu 14 Tagen dauern bis das Paket bei dir ist. Gerade wenn in unserer Region viele politische Aktivitäten anliegen, kann es schonmal 1-2 Tage länger dauern. Wenn wir die Möglichkeit haben zwischen dem Versenden der Pakete und dem Verteilen von Flugblättern zu entscheiden, wählen wir selbstverständlich das Flugblätterverteilen.

#2 Liefert ihr auch ins Ausland?
Ja, wir liefern auch ins EU- Ausland. Beachtet bitte die erhöhten Versandgebühren die ihr den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen könnt.

#3 Was kosten die Aufkleber bzw. Plakate?
1 Paket mit 25 Aufklebern kostet 1,00 EUR.
4 Pakete mit 100 Aufkleber kosten 4,00 EUR.

1 Paket mit 50 Plakaten kostet 7,00 EUR.
4 Pakete mit 200 Plakaten kosten 28,00 EUR.

#4 Könnt ihr die schwarzen Fahnen auch bedrucken?
Nein, aus technichen Gründen können wir euch die Fahnen nur unbedruckt zur Verfügung stellen.

#5 Darf man Aufkleber auf Laternen kleben?
Nein! Das verkleben von Aufklebern auf Laternen und anderen Gegenständen stellt eine Ordnungswidrigkeit (teilweise sogar Sachbeschädigung) dar. Die Aufkleber dürfen nur auf eurem Privatbesitz verklebt werden. Außerdem dürft ihr die Aufkleber auch bei Infoständen und Flugblattverteilungen an Interessenten weitergeben. Alle Materialien erhalten einen Verantwortlichen im Sinne des Pressegesetzes (V.i.S.d.P.).

Mehr Informationen zur rechtlichen Lage findet ihr beim Deutschen Rechtsbüro in der Monatsmeldung 02/2006.





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